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Auskunft, Löschung, Sperrung
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Liefer- und Zahlungsbedingungen der WELCAM Präzisionstechnik GmbH

I. Vertragsabschluss

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers sind nur wirksam, wenn wir sie für jeden Abschluss schriftlich anerkennen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtswirksam. Nachträgliche Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen unsrer schriftlichen Bestätigung.

II. Preise

Falls nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden, sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise für die Berechnung maßgebend. Wenn sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, z. B. durch höhere Löhne ändern, sind wir berechtigt, unsere Verkaufspreise entsprechend anzuheben. Vorstehende Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Annahme des Auftrags erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel oder andere, von uns nicht verschuldete Behinderungen berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

III. Mehr oder Mindermengen

Produktionstechnisch bedingt können Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 5 % erfolgen. Der Käufer zahlt die tatsächlich gelieferte Warenmenge.

IV. Versand

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab Werk Kleve ohne Verpackung. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Abnehmers (auch bei frachtfreier Lieferung).

V. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Mängelrügen oder anderen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nicht zur Aufrechnung (soweit es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt), Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind von ihm Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.

VI. Mängelhaftung

Mängel müssen vom Auftraggeber unverzüglich und vor etwaiger Weiterverarbeitung innerhalb 1 Woche nach Eingang der Ware schriftlich gerügt werden. Die beanstandeten Waren sind in dem Zustand zu unserer Besichtigung bereitzuhalten, in dem sie sich bei der Entdeckung des Mangels befanden. Von uns als mangelhaft erkannte Ware nehmen wir bei rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Mängelrüge zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware; schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt. Statt der Nacherfüllung können wir auch den Minderwert ersetzen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche für uns zur Verfügung gestelltes Material, auch im vorgefertigten Zustand, sind ausgeschlossen. Von uns nicht anerkannte Ansprüche können gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach unserer Ablehnung Klage erhoben wird. Soweit keine kürzeren Verjährungsfristen in Betracht kommen, verjähren alle Ansprüche gegen uns nach einem Jahr.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt wird wie folgt vereinbart: Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, so tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die neue Sache bzw. das Arbeitsprodukt. Wird die ursprünglich verkaufte oder neue Sache an einen Dritten weiterveräußert und erlischt dadurch der Eigentumsvorbehalt, so tritt der Käufer im Wege der sog. Vorausabtretung bereits jetzt seine, gegenüber dem Dritten bestehenden Forderungen aus der Weiterveräußerung, bis zur Höhe der dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche auf Zahlung vom Werklohn, Kaufpreis etc. sicherheitshalber an den Verkäufer ab. Wir nehmen diese Vorausabtretung an. Der Käufer verpflichtet sich, diese Abtretung für den Fall der Weiterveräußerung dem Dritten anzuzeigen, und diesen zur Zahlung bis zur Höhe der abgetretenen Forderung an den Verkäufer aufzufordern.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und für sämtliche aus dem Kaufvertrag entstehenden Forderungen ist Kleve. Gerichtsstand ist Kleve. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Stand: 01.10.2019


WELCAM Präzisionstechnik GmbH
Wilhelm-Sinsteden-Straße 10
47533 Kleve

Tel. (02821) 71 56 38-0
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Handelsregister:
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UST Ident-Nr:
DE182549715
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technische & grafische Umsetzung:
www.fdb-business.de
Kontakt:
ISDF(at)FDB-Business.de